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Ein Überblick in die Römerzeit - Ähnlich den griechischen Frauen hatte die wohlhabende Römerin eine angesehene Stellung in der Gesellschaft, wenngleich sich ihr Leben im Weitesten um die Familie drehte. Im Vergleich mit den griechischen Frauen hatte sie jedoch bereits mehr Freiheiten. Sie hatte die Schlüsselgewalt über das Haus, in dem sie die meiste Zeit verbrachte, beaufsichtigte außerdem die Haussklaven, besorgte die Kindererziehung, spann Wolle, webte Stoffe und erstellte die Kleidung für die Familie. Diese Tätigkeiten waren hoch angesehen. Andere Tätigkeiten wie Wasserholen, Putzen, Spülen, Lebensmitteleinkauf und Kochen waren den Sklaven überlassen – dies waren die sogenannten niederen Tätigkeiten, die nur in ärmeren Familien von der „Hausfrau“ selbst übernommen wurden. Frauenberufe gab es für die höhergestellte Römerin wenige: hier als Beispiel: Hebamme, Näherin oder das Führen eines eigenen kleinen Geschäftes. Außerdem konnte sie in sozialen Berufen als Medicae oder Paedagogae (Erzieherin) tätig sein. Im Handwerksbereich waren Frauen nur im Textilbereich tätig. Frauen, die in der Unterhaltungsbranche (Schauspielerin, Musikantin, Sängerin, Tänzerin aber auch, die im gastronomischen Bereich arbeiteten), waren schlecht angesehen und wurden oft mit der Prostitution in Zusammenhang gesehen.

Die Frau konnte das Theater besuchen, Gladiatorenkämpfe und Circusspiele, suchte Tempel zum Gebet auf, machte Einkaufsbummel und besuchte Freunde und Bekannte sowie öffentliche Bäder (reiche Familien verfügten über eigene luxuriöse Bäder in ihren Häusern, so dass man nicht auf die öffentlichen Anlagen zurückgreifen musste). Sie hatte jedoch keinerlei Mitspracherecht in der Politik, konnte kein öffentliches Amt bekleiden oder gar wählen. Natürlich übte sie oft Einfluss auf Ihren Mann aus, wenn die Beziehung dies zuließ. Hatte ein Mann ein Regierungsamt inne oder diente in der Armee, konnte die Frau auch den Haushalt alleine organisieren und führen.

Ab dem 12. Lebensjahr konnten Mädchen bereits verheiratet werden. Es gab drei rechtsgültige Formen der Eheschließung:

  1. Durch symbolischen Kaufakt
  2. Durch Zusammenleben für ein Jahr (die Frau durfte nicht länger als 3 Tage und Nächte hintereinander das Haus verlassen).
  3. Durch ein gemeinsames Opfer und Verzehren eines Opferkuchens in Anwesenheit eines Priesters.

Es gab selten Liebeshochzeiten. Frauen hatten auch selten Mitspracherecht bei der Auswahl ihres Gatten. Behinderte und unfruchtbare Frauen galten als Schande für die Familie. Ehen wurden generell meist von den Vätern oder dem männlichen Vormund beschlossen und zwar aus praktischen Gründen.

„Jedes Tier und jeden Sklaven, alle Kleider und Küchengeräte prüfen wir genau, bevor wir sie kaufen. Nur die Braut wird nicht in Augenschein genommen, damit sie dem Bräutigam nicht missfallen kann, bevor er sie heimgeführt hat. Ist sie böse, dumm oder missgestaltet oder riecht sie aus dem Mund, welche Fehler sie auch immer hat, so lernen wir sie erst nach der Hochzeit kennen“ sagt der antike Schriftsteller Seneca zu diesem Thema („Die Kölner in der Römerzeit“, Ute Kaltwasser, Greven Verlag 1977). Ähnlich erging es natürlich auch den Frauen.

Ein Sonderstatus sei erwähnt: Die sechs vestalischen Jungfrauen. Für den Tempeldienst wurden 6 – 10jährige Mädchen ausgesucht, die oft bis zu 30 Jahre der Göttin Vesta (Göttin des Herdes) dienten und das heilige Herdfeuer hüteten. Sie mussten während ihres Dienstes Jungfrauen bleiben,

genossen aber hohes Ansehen. War sie jedoch unkeusch, wurde sie bei lebendigem Leibe begraben und ihr Liebhaber vom Pontifex maximus öffentlich zu Tode gepeitscht.

Als Ideal für die römische Frau galten die Tugenden Pietas (Pflichtgefühl), Fides (Treue) und Pudicitia (Keuschheit). Wollte ein Ehemann die häusliche Qualität seiner verstorbenen Frau loben, so ließ er auf den Grabstein neben „Keuschheit, Umgänglichkeit und Gehorsam“ auch ihr Wollarbeit meißeln. Wollarbeit war nämlich der Innbegriff von Keuschheit.

In allen wichtigen Entscheidungen unterstanden Frauen der Vormundschaft des „Pater familias“, dem ältesten männlichen Familienmitglied. Der Vormund musste jedem Rechtsgeschäft, das die Frau abschließen wollte zustimmen, allerdings konnte sie gegen eine Ablehnung klagen und bei bestehender Weigerung einen anderen Vormund wählen. Die Stellung der röm. Aristokratinnen änderte sich unter dem hellenistischem Einfluss, sie wurden vermögender und ihr Einfluss wuchs.

Kaiser Augustus erließ eine Reihe von Gesetzen mit dem Ziel der Geburtensteigerung:

Eine Frau, die drei Kinder oder mehr geboren hatte, konnte aus der beengenden Vormundschaft entlassen werden. Die Geburtenrate in Rom war niedrig. Die Lebenserwartung der Frauen war geringer. Tötungen und Aussetzungen von ungewünschten Mädchen waren üblich. Mädchen waren nicht sehr willkommen. Sie bedeuteten ökonomischen Verlust: sie kosteten bis zur Heirat Unterhalt, erhielten eine Mitgift und waren dann für die Familie verloren.

Empfängnis und Verhütung

Empfängnisverhütung war allgemein Frauensache. Man benutzte Zedernharz, Essig, Salzwasser und Olivenöl, es gab magische Amulette, die Kenntnisse über den Zyklus waren kaum oder gar nicht vorhanden. Da ein Fötus nach röm. Recht noch kein Mensch war, blieb eine Abtreibung straflos. Erst ab 200 n.C. galt eine Abtreibung als ein Verbrechen gegenüber dem Mann, da dieser um einen möglichen Erben betrogen wurde.

Die untergeordnete Position der Frau wurde mit ihrer Urteilsschwäche (levitas animi) und der Schwäche des Geschlechts (infirmitas sexus) begründet. Daher unterstanden die meisten Frauen der Verfügungsgewalt des Vaters, Ehemannes oder eines Vormunds. Der Verfügungsgewalt des Vaters oblag es z.B. über Leben und Tod in seiner Familie zu entscheiden (auch der männlichen Mitglieder), ein Mitglied zu verkaufen, sich zu weigern, ein Neugeborenes aufzunehmen – die Mutter hatte hier keine rechtliche Möglichkeit, dies zu verhindern. Die Gewalt des Ehemannes über seine Frau war dem gegenüber eingeschränkt.

Nur der Vater der Frau konnte eine Ehe scheiden, erst in späteren Jahrhunderten konnten der Ehemann bzw. die Ehefrau die Scheidung einreichen. Bei Ehebruch durfte der Pater Familias die Ehebrecherin – wenn er denn wollte – ungestraft töten.

Vergewaltigung von eigenen Sklavinnen war straffrei, eine fremde Sklavin war „Sachbeschädigung“ und wurde mit einer Geldbuße geahndet. Da vergewaltigte Frauen keine Garantie mehr für die Legitimität des Erben boten, wurden sie oft mit einer Ehebrecherin gleichgesetzt und lebten anschließend in gesellschaftlicher Isolation.

Römische Mode

Ein würdiges Aussehen war den Römern wichtig. Sie verwendeten viel Zeit auf ihre Haartracht, Frauen scheitelten das Haar in der Mitte und banden einen Knoten im Nacken. Natürlich hingen die Frisuren auch von Alter und sozialem Status ab. Im Laufe der Zeit wurden Frisuren immer komplizierter: man formte das Haar zu dauerhaften Locken, indem man einen hohlen, über glühenden Kohlen erhitzten Stab nahm, das sog. Calmistrum, außerdem kamen Haarnadeln, Bänder, Netze und kleine Kämme aus Elfenbein, Horn, Bronze, Schildpatt oder Gold zum Einsatz. Auch Perücken und Haarfarbe waren bereits bekannt. Blonde Haare galten als besonders schick. Die Haare der Frau mussten öffentlich bedeckt sein und durch Stoff- oder Wollbänder gehalten. Es gab verschiedene Schleier. Ohne Kopfbedeckung in der Öffentlichkeit aufzutreten, galt als schamlos.

Körperpflege und römisches Make up

Außerdem kannte die Römerin die Körperpflege in Form von Schminke. Sie besaß  Kosmetika, die sie in Töpfchen und Tiegeln aufbewahrte. Man hat Glasphiolen gefunden, deren Inhalt erst mit der Erwärmung durch die Hand so flüssig wurde, dass er sich durch die Öffnung entleeren ließ. Außerdem gab es Mittel, Körperdüfte aufzutragen, Zähne zum Glänzen zu bringen, den Atem rein und den Teint frisch zu erhalten..  (Röm. Alltagsleben in Köln, Inge Linfert-Reich, Köln 1995 sowie „Die Kölner in der Römerzeit“, Ute Kaltwasser, Greven Verlag 1977, S.47^).

Die Stoffe ihrer Kleidung kamen bereits damals oft aus entfernten Ländern wie China und Indien (Seide und Baumwolle).

Genau wie in der heutigen Zeit (nur mit umgekehrtem Resultat) musste die Hautfarbe demonstrieren, dass man keiner körperlichen Arbeit nachgehen musste. D.h., die Römerin war blass, man verwendete sogar Kalkpuder oder weißes Blei, um blasser auszusehen  - von der Giftigkeit des Bleis wusste man damals noch nichts (heute zeigt der Sonnengebräunte, dass er seine Zeit nicht im Büro vertun muss, sondern Muse für den Freiluftaufenthalt hat – oder genügend Geld fürs Solarium aufbringt). Wangen und Lippen wurden mit einem rötlichen Mineralpuder hervorgehoben.

Es kann aus diesen Informationen heraus davon ausgegangen werden, dass sich die wohlhabende Röm./Kölnerin durchaus ihr Leben angenehm zu gestalten wusste und im Rahmen ihrer Möglichkeiten ein glückliches Leben geführt hat. Sollte jedoch eine Frau einen gewissen „Freigeistanspruch“ entwickelt haben, wird sie in ihrer Umgebung kaum Möglichkeit zur Selbstverwirklichung gehabt haben, es sei denn, ihr Vater / Ehemann (oder Vormund) war Förderer dieser Idee.

„Römisches Alltagsleben in Köln“, Inge Linfert-Reich, RGM Stadt Köln 1975

„Die Kölner in der Römerzeit“, Ute Kaltwasser, Greven Verlag 1977

Wikipedia.org/wiki/Römische_Frauen

Ausschnitte Internet:Magisterarbeit zum Thema:Politischer Einfluss römischer Frauen in der späten römischen Republik vorgelegt von Diana Beuster, 10.August 1999

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